Rechtsanwältin informiert im „Haus Ottensen“ über Vorsorgemöglichkeiten
Joyce Thiele erläutert im DRK-Seniorentreff, was es bei Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung zu beachten gibt
Was passiert, wenn man aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr für sich selbst sorgen oder Entscheidungen treffen kann? Um diese Frage hat sich der Infonachmittag am Donnerstag, 17. November 2016, im DRK-Seniorentreff „Haus Ottensen“ gedreht. Die Hamburger Rechtsanwältin Joyce Thiele führte den 30 Gästen vor Augen, welche rechtlichen Absicherungsmöglichkeiten es für diese Situation gibt.
„Viele Menschen denken, dass der Ehegatte prinzipiell vertretungsberechtigt ist – dem ist aber nicht so“, verdeutlicht Thiele, die seit 16 Jahren als Rechtsanwältin mit einer eigenen Kanzlei in Lokstedt tätig ist. „Wenn man durch eine schwere Krankheit oder Behinderung nicht mehr geschäftsfähig ist und keine entsprechende Vorsorge getroffen hat, muss man damit rechnen, dass das Vormundschaftsgericht einen Vormund einsetzt, der über einen entscheidet“, warnt die Expertin. Deswegen sei es sinnvoll, eine General- und Vorsorgevollmacht sowie eine Patientenverfügung aufzusetzen. „Das sollte jeder machen, am besten auch schon in jungem Alter“, betont die Rechtsanwältin und erklärt: „In der General- und Vorsorgevollmacht gibt man einen Bevollmächtigten seines Vertrauens an, der im Ernstfall zum Beispiel darüber entscheidet, ob risikoreiche medizinische Eingriffe oder freiheitsentziehende Maßnahmen wie ein Heimaufenthalt erfolgen dürfen.“ In diesem Zusammenhang verwies sie auf ein neues Urteil des Bundesgerichtshofs aus diesem Juli, das grundlegende Aussagen zur Wirksamkeit und Wirkungsbindung einer Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung enthält. „Zum Beispiel muss die Vollmacht nun konkret begründet sein, damit deutlich wird, dass der Verfasser sich über deren Inhalt im Klaren ist. Ein bloßer Verweis auf Paragrafen reicht deshalb nicht mehr“, so Thiele.
In der Patientenverfügung, die ebenfalls ab dem Moment greift, in dem die Geschäftsfähigkeit nicht mehr gegeben ist, gebe man Wünsche gegenüber dem behandelnden Arzt an. „Die schlichte Angabe, dass man keine lebensverlängernden Maßnahmen möchte, reicht allerdings nicht“, merkt die Fachfrau an. Wie bei der General- und Vorsorgevollmacht müsse man nun auch hier konkret sein und darlegen, wie die Behandlung erfolgen und wann ein Abbruch stattfinden soll.
„Für Laien ist es überhaupt nicht mehr zu bewältigen, diese Dokumente eigenständig aufzusetzen“, so das Fazit von Joyce Thiele. Deswegen empfiehlt sie, einen Notar oder Rechtsanwalt zu Rate zu ziehen und die Dokumente alle zwei Jahre auf Aktualität zu prüfen. Nach ihrem Vortrag stand die Juristin den Teilnehmern für Fragen zur Verfügung.
Weitere Informationen zu den Angeboten im „Haus Ottensen“ gibt es unter Tel. (040) 39 53 46 oder www.drk-altona-mitte.de.